Beteiligungsverfahren Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementplanung läuft

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das zentrale europäische Regelwerk im Wasserrecht. Allein durch das Einleiten von Abwasser ist jedes Unternehmen mehr oder weniger von der WRRL betroffen. Hauptinstrument zu deren Umsetzung sind die Bewirtschaftungspläne. In diesem Jahr soll der für die Jahre 2022 bis 2027 geltende Plan verabschiedet werden. Die IHKs in NRW möchten mit einer Stellungnahme dazu beizutragen, dass die Weichenstellungen in dem kommenden Bewirtschaftungsplan möglichst wirtschaftsfreundlich vorgenommen werden.
Parallel dazu läuft ein Beteiligungsverfahren zur Hochwassermanagementrichtlinie. Auf Grund der inhaltlichen Nähe möchten wir beide Themenkomplexe zusammen behandeln.

Bewirtschaftungspläne der Wasserrahmenrichtlinie
Zurzeit läuft ein Beteiligungsverfahren zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die WRRL ist das zentrale europäische Regelwerk im Wasserrecht. In Deutschland wur­den die Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz sowie in der Oberflächengewässer- und der Grundwasserverordnung umgesetzt. Ziel der WRRL ist es, dass sich alle Flüsse, Seen und das Grundwasser in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Landesumweltministerium einen Entwurf für den Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027 veröffentlicht. Er enthält die politische Ziel­richtung sowie konkrete Maßnahmen. Diese Maßnahmen können spürbare Aus­wirkungen auf Unternehmen haben. Den Entwurf des Bewirtschaftungsplans finden Sie unter dem Link: https://www.flussgebiete.nrw.de/node/8914.

Unsere Kernpositionen zu dem Bewirtschaftungsplan haben wir für Sie zusammen­gefasst und Fragen an Sie formuliert.
Hochwasserrisikomanagementplanung
Daneben findet aktuell die Beteiligung zu den Entwürfen der Hochwasserrisikomanagement­pläne, welche für alle Gebiete in NRW mit signifikantem Hochwasserrisiko erarbeitet wurden, statt. Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorge­maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.

Die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne und der dazugehörigen Umwelt­berichte finden Sie unter: www.beteiligung-online.nrw.de.
Beteiligungsverfahren
Die IHKs möchten sich zu den beiden Beteiligungsverfahren äußern. Dafür haben wir in einem Fragebogen für beide Verfahren Fragen an Sie formuliert. Eine Rückmeldung zu Ihrer unternehmerischen Sicht auf die Entwürfe nehmen wir gerne bis zum 2. Juni 2021 per E‑Mail an Volker Neumann v.neumann@bergische.ihk.de entgegen.