42. BImSchV - Anzeigepflicht für bestehende Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabschneider
Zwischen dem 19. Juli und 19. August 2018 mussten Betreiber von bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern, die dem Anwendungsbereich der o.g. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) unterliegen, ihre Anlagen anzeigen. Hierfür steht seit dem 19. Juli 2018 unter www.kavka.bund.de ein zentrales Online-Portal bereit.