Hersteller müssen bis zu zehn Jahre Ersatzteile zur Verfügung stellen

Am 1. März 2021 sind neue Verordnungen zur Ökodesign-Richtlinie in Kraft getreten. Damit greifen neue Standards hinsichtlich der Reparierbarkeit und der Effizienz der Geräte.
Hersteller oder Importeure müssen nun über einen Zeitraum von mindestens sieben beziehungsweise zehn Jahren nach dem letzten Inverkehrbringen in der EU noch Reparaturanleitungen und bestimmte Ersatzteile für Reparaturen durch Fachbetriebe zur Verfügung stellen. Für bestimmte Ersatzteile gilt dies für Reparaturen auch durch den Verbraucher selbst.
Die Durchführungsverordnungen betreffen folgende Produktgruppen:
  • Kühlgeräte
  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten)
  • Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
  • Externe Netzteile
  • Elektromotoren
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlschränke in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke)
  • Leistungstransformatoren
  • Schweißgeräte
Außerdem müssen Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können. Der Zeitraum der nötigen Vorhaltung von Ersatzteilen variiert je nach Produktgruppe. Zudem sehen die Verordnungen neue Vorgaben an deren Energieeffizienz vor, um den Stromverbrauch zu senken.
Die bezügliche Mitteilung des Umweltbundesamtes mit weiteren Informationen finden Sie hier.