EU Ökodesign-Anforderungen
Für eine ganze Reihe von Geräten kommen mit einer zweijährigen Übergangsfrist neue Anforderungen an den Energieverbrauch im Aus- und Bereitschaftszustand zu. Die Verordnung gilt seit dem 9. Mai 2025. Als Inverkehrbringer sollten Sie sich bereits jetzt damit vertraut machen.