Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellt Antragssoftware, Handbücher und Leitfaden für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen bereit
Je nach bisheriger Datenmitteilung müssen 2 Datensätze elektronisch an die DEHSt übermittelt werden: der Antrag auf kostenlose Zuteilung und die Datenmitteilung nach der ZuV 2020.
Für die Beantragung von kostenlosen Zuteilungen für Bestandsanlagen (d. h. emissionshandelspflichtige Anlagen, denen vor dem 01.07.2011 eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde) hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die aktuelle Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System) sowie Handbücher und weitere Teile des Leitfadens zur Zuteilung 2013 - 2020 zur Verfügung gestellt. Die Software und die Handbücher sind über die DEHSt-Internetseite erreichbar.
1. FMS-Software
Gegebenenfalls besteht das Verfahren aus zwei Datensätzen, die an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) elektronisch übermittelt werden müssen:
• der Antrag auf kostenlose Zuteilung nach ZuV 2020
• sowie die Datenmitteilung nach Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020), falls der DEHSt die Daten der Anlage – Energie- und Stoffströme sowie Emissionen – der Jahre 2005 bis 2010 nicht oder nicht vollständig vorliegen.
2. FMS-Handbücher und Leitfaden zur Zuteilung 2013 - 2020
• Teil 1 (Grundlegende Informationen zum Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen), der am 12.08.2011 veröffentlicht wurde, steht in einer aktualisierten Fassung zur Verfügung
• Teil 3 a (Spezielle Zuteilungsregeln für anlagenübergreifende Wärmeströme)
• Teil 4 (Hinweise zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen)
Teil 2 (Allgemeine Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen - Hinweise zur Erstellung des Zuteilungsantrags) sowie Teil 3 b (Spezielle Zuteilungsregeln für Prozessemissionen, Restgase und Sicherheitsfackeln) werden kurzfristig zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wurde ein Hinweispapier zum Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) veröffentlicht.
3. Noch einmal zur Antragsfrist
Die Antragsfrist auf Zuteilung für die 3. Handelsperiode (2013 – 2020) endet am 23.01.2012. Bis dahin muss der verifizierte Zuteilungsantrag bei der DEHSt eingereicht sein.