Nr. 7164724
Innovation und Umwelt

Elektrogeräte und Batterien

Innovation und Umwelt

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gilt für die meisten elektrisch oder elektronisch betriebenen Produkte. Es schreibt eine Registrierung der Hersteller bzw. Importeure dieser Geräte vor dem Markteintritt vor.

Innovation und Umwelt

Deutschland muss seine Abfallverzeichnisverordnung, die im Wesentlichen das EU-Abfallverzeichnis wörtlich zitiert, bis circa Dezember 2026 anpassen; vielleicht wird man jene Änderungsverordnung pünktlich zum 01.01.2027 in Kraft treten lassen. Einstweilen gelten die bisherigen 6-stelligen Abfallschlüssel und zugehörigen Abfallbezeichnungen weiter.

Innovation und Umwelt

Die neue EU-Batterieverordnung wird stufenweise wirksam, ein wichtiger Stichtag war dabei der 18. August 2024. Für alle Batterien, die seit dem 18.08.2024 erstmalig in Verkehr gebracht werden, besteht die Pflicht zur Erstellung einer EU-Konformitätserklärung und zum Anbringen einer CE-Kennzeichnung.

Innovation und Umwelt

Unternehmen, deren Produkte unter die europäische RoHS-Richtlinie fallen könnten, profitieren gegebenenfalls von Ausnahmeregelungen in den Anhängen III und IV der Richtlinie. Diese sind jeweils befristet, aber können verlängert werden, wenn spätestens 18 Monate vor Ablauf der Frist entsprechende Verlängerungsanträge gestellt werden.

Innovation und Umwelt

Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (Messing) ist mittelfristig in Neuwaren nicht mehr zulässig. Teilweise wurden Anträge auf erneute Verlängerung der Ausnahmen gestellt, jedoch mit ungewissen Erfolgsaussichten. Sowohl im November 2025 als auch im Dezember 2025 wurden Änderungen der RoHS-Richtlinie veröffentlicht, die für die Elektrobranche von Bedeutung sind.

Leonard Brenner
Referent für Umwelt und Raumordnung