Arbeitsschutz / Arbeitsschutzverzeichnis

Der Arbeitsschutz, insbesondere die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen, fordert von den Unternehmen großes Fachwissen. Dieses Fachwissen kann durch externe Sicherheitsfachkräfte - also Personen, die nicht zum Unternehmen gehören - abgedeckt werden. Die IHK gibt Ihnen einen Überblick über die Gesetzgebung zum Arbeitschutz, die entsprechenden Fachkräfte und die notwendigen arbeitsmedizinischen Dienste. Das von uns erstellte Arbeitsschutzverzeichnis (siehe rechte Menüleiste) beruht auf der Eigenmeldung der entsprechenden Berater und Dienste und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Interessenten, die in dieses Verzeichnis aufgenommen werden möchten, wenden sich bitte an den genannten Ansprechpartner.
Wir weisen darauf hin, daß diese Aufstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die fachliche Eignung und persönliche Integrität der in der Liste genannten Unternehmen/Personen wird keine Haftung übernommen, weil eine diesbezügliche Prüfung durch die IHK nicht durchgeführt wurde. Weitere Informationsquellen stellen z.B. die Mitgliedsverzeichnisse bei Fachverbänden oder kostenpflichtige Volltextanfragen bei Datenbankanbietern dar.