Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023
Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hat ihre Broschüre („Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023 – Eine Übersicht zur nationalen Umsetzung“) über die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie im Dezember 2023 aktualisiert. WEEE steht für „Waste of Electric or Electronic Equipment”.
Sie betrifft alle Hersteller oder Importeure von elektrischen oder elektronischen Geräten, mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für ortsfeste Großgeräte. Die Richtlinie wurde von allen EU-Staaten in ihr jeweiliges Recht umgesetzt, wobei sich im Lauf der Jahre immer wieder Änderungen ergeben. In Deutschland erfolgt die WEEE-Umsetzung im Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) (siehe www.stiftung-ear.de).
Einen Überblick über die nationalen Regelungen in den EU-Staaten sowie zum Beispiel in der Schweiz, Großbritannien, Türkei gibt die rund 80-seitige Broschüre, die hier auf der DIHK-Homepage zu finden ist.