DIHK-Broschüre "Umgang mit Verpackungen in Europa - Eine Übersicht der nationalen Umsetzung" aktualisiert

Ähnlich zum Verpackungsgesetz in Deutschland gibt es in allen EU-Staaten Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen beziehungsweise von verpackter Ware. Grundlage ist die EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852). Im Detail existieren jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten, zum Beispiel bei Begriffen, bei der Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Zielgruppen, bei den Beteiligungspflichten an „Systemen“ und zum Teil bei Sonderregelungen für ausländische Unternehmen sowie in jüngster Zeit bei Kennzeichnungspflichten.
Seit der letzten Auflage der DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa“ hat es weitere Änderungen gegeben, die eine Aktualisierung notwendig machten. Da sich auch die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten immer wieder ändern, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Am Ende jedes Länder-Abschnitts ist deshalb jeweils angegeben, wann die letzte Aktualisierung erfolgte
Um die EU-weit unterschiedlichen Regelungen zu harmonisieren, hat die EU-Kommission am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine neue EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht. Mit der zukünftigen EU-Verpackungsverordnung („PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation“) soll eine weitgehende (jedoch leider keine vollständige) Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen zu Verpackungen erreicht werden. Die Anwendung jener geplanten Verordnung erfolgt jedoch erst 18 Monate nach deren Inkrafttreten, welches gegen Ende 2024 erwartet wird. Die aktuellen Regelungen werden daher bis mindestens Anfang/Mitte 2026 in Kraft bleiben.