Viele Betriebe sehen Chancen in der Verteidigungswirtschaft
Sicherheitsüberprüfung für Betriebe erleichtern den Einstieg in die Verteidigungswirtschaft
Angehörige mancher Berufsgruppen (wie z.B. Soldaten) müssen sich per se einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. In diesem Fall verweisen spezialgesetzliche Vorschriften auf das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).
Ansonsten benötigen Sie eine Sicherheitsüberprüfung in zwei Fällen: Sie arbeiten als Geheimnisträger mit staatlichen Verschlusssachen oder können sich Zugang dazu verschaffen (personeller Geheimschutz). Sie arbeiten an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung oder bewachen diese (vorbeugender personeller Sabotageschutz).
Beides kommt nicht nur bei staatlichen Stellen vor, sondern auch bei Unternehmen, denen der Staat vertrauliche Informationen zugänglich macht oder die lebenswichtige Einrichtungen betreiben. Wenn Sie für Ihren Betrieb eine Sicherheitsüberprüfung benötigen oder Geheim- und Sabotageschutz für Ihr Unternehmen in Erwägung ziehen, wenden Sie sich direkt an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hier geht es zu Website: Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft | Wirtschaft NRW
