Sicherheits- &Verteidigungswirtschaft
Was tun bei Drohnensichtungen
Mit der „Handreichung für Unternehmen bei Drohensichtungen” steht Unternehmerinnen und Unternehmern erstmals eine mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmte Orientierungshilfe zur Verfügung.
Was Unternehmen konkret tun können
Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage hat die Initiative Wirtschaftsschutz, in der die DIHK Mitglied ist, die Handreichung entwickelt, um Unternehmen praxisnahe Informationen zum Umgang mit Drohnenüberflügen bereitzustellen. Der Fokus liegt darauf, Unternehmen zu befähigen, Drohnensichtungen frühzeitig zu erkennen, systematisch zu dokumentieren und diese an die örtliche Polizei als zuständige Sicherheitsbehörde zu melden. Die Handreichung enthält:
- eine Einordnung der aktuellen Bedrohungsentwicklung durch unbemannte Systeme,
- Hinweise zu Zuständigkeiten und Meldewegen,
- konkrete Empfehlungen für betriebliche Abläufe (Vorsorge, Dokumentation, Meldung und Nachbereitung),
- Vorgaben zur strukturierten Erfassung und Sicherung relevanter Beobachtungsdaten
Download der Handreichung bei Drohnensichtungen
Welchen Handlungsspielraum Unternehmen bei Drohnensichtungen haben, welche Vorsorge- und Dokumentationsmaßnahmen getroffen werden sollten, entnehmen Sie der Handreichung (externer Link) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 323 KB)
(Stand März 2026).
(Stand März 2026).
Das Bundesministerium des Innern und die Sicherheitsbehörden stellen in der Handreichung erneut klar, dass aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen (z. B. Stören, Übernehmen oder Zerstören) nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für Unternehmen nicht zulässig sind.
