Für KMU sinnvolle Alternative

BMWK setzt die Förderung von E-Lastenfahrrädern fort

Die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern wird mit der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterhin finanziell unterstützt.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts.
Durch die Anhebung der Höchstfördersumme auf 3.500 Euro pro Rad werden nun größere E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die großvolumige und/oder besonders schwere Lasten befördern können, besser gefördert. Die Förderquote beträgt weiterhin 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Mit dem Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie informiert das BAFA über den Ablauf des Antragsverahrens, die Höhe der Förderung sowie die Fördervoraussetzungen.
Informationen zur Antragstellung: https://www.bafa.de/elr

Quelle: BAFA 10/2024