Nachhaltigkeitsberichterstattung – Erste Erfahrungen mit den ESRS

Am 14. Oktober 2024, von 13:00 bis ca. 14:30 Uhr: Online-Veranstaltung zu ersten Erfahrungen mit den Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS)
Die sogenannte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) wird durch die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) konkretisiert. Diejenigen Unternehmen, welche in den letzten Jahren bereits nicht finanzielle Erklärungen abgeben mussten, sind bereits für das aktuelle Geschäftsjahr berichtspflichtig nach den ESRS. Alle anderen großen Unternehmen müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts erstellen.
Neben den ESRS wurden zwischenzeitlich (unverbindliche) Leitlinien und Q&A der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sowie FAQ der EU-Kommission veröffentlicht. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat zudem verschiedene Erstanwender-Foren durchgeführt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung haben zudem die Möglichkeit die Themen mitzubestimmen, indem Sie bei Ihrer Anmeldung zur Veranstaltung Fragen stellen oder uns wissen lassen, welche Anwendungsfragen Sie am stärksten interessieren. Der Schwerpunkt des bei der Anmeldung eingegangenen Fragenpools wird dann auch bei der Veranstaltung berücksichtigt.
Hier geht es zur Einladung und Anmeldemöglichkeit: https://event.dihk.de/b?p=spotlightESRS14102024.