Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

Die Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei der klimaresilienten Gestaltung ihrer Liegenschaften und der Stärkung der Biodiversität. Gefördert werden naturbasierte Maßnahmen wie Begrünung, Verschattung, Verdunstungskühlung und die Wiederherstellung natürlicher Bodenprozesse. Besonders im Fokus stehen Saat- und Pflanzungsmaßnahmen mit heimischen Arten zur Förderung der Artenvielfalt.
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Kleine und mittlere kommunale Unternehmen
und seinen Sitz oder seine Niederlassung, für welche die Förderung beantragt wird, in Nordrhein-Westfalen hat.
Eine genaue Übersicht über die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung (siehe Downloads).
Projektanträge können bis zum 31.03.2026, 23:59 Uhr, eingereicht werden
Was wird gefördert?
Es werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und auf Liegenschaften kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gefördert, die einen Beitrag zum Erhalt und/oder einer klimaresilienten Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten vor dem Hintergrund klimawandelbedingter Veränderungen leisten.
Zu den Maßnahmen zählen insbesondere naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Überhitzung und Dürre/Trockenheit, sowie vor Starkregenereignissen und Überflutungs­gefahren und anderen Folgen von Extremereignissen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Verschattung oder zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse sowie Maßnahmen zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagswasser.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.