Innovation und Umwelt

Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie

Eine solide Bewertung des Klimarisikos und der Vulnerabilität ist für Unternehmen erforderlich, welche die EU-Taxonomieverordnung in Bezug auf wesentliche Beiträge zur Klimaanpassung für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten erreichen wollen.
Die entsprechenden rechtlichen Anforderungen sind in Anhang 1, Anlage A der delegierten Verordnung 2021/2139 definiert. Um die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern, hat das Umweltbundesamt die Empfehlung „Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach der EU-Taxonomie“ entwickelt. Diese Empfehlungen beschreiben in Form eines Leitfadens, wie Unternehmen vorgehen können.