Innovation und Umwelt
Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD): FAQs im EU-Amtsblatt
Die Europäische Kommission hat am 13. November 2024 eine Bekanntmachung (C/2024/6792) veröffentlicht, die die Klarstellungen zu den Anforderungen der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) und der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) beinhaltet.
Mit der Bekanntmachung will die EU-Kommission die Rechtssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben erhöhen.
Der 43 Seiten umfassende Text ist hier im EU-Amtsblatt abrufbar.
- Neben der CSRD werden auch Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Vorgaben aus der Rechnungslegungsrichtlinie und weiteren „Finanz-Richtlinien“ erläutert.
- Weitere Themen sind Prüfer und deren Bestätigungen, immaterielle Ressourcen und Unternehmen aus Drittländern.
