CE-Kennzeichnung
CE - Ein Zeichen für Gerätesicherheit in Europa
Mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert der Hersteller oder der Importeur eines Produkts die Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, so wie sie innerhalb Europas gelten. Im Rahmen der technischen Harmonisierung hat die Europäische Union für bestimmte Produktgruppen Richtlinien erlassen, die einheitliche Sicherheitsstandards festlegen. Hiervon betroffen sind zahlreiche Produkte, wie beispielsweise Maschinen, Elektrogeräte, Spielzeuge und viele weitere von denen besondere Gefahren ausgehen können oder bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt.
Eine komplette Liste der aktuellen EU-Richtlinien befindet sich auch im Internet (siehe Menüleiste).
Eine komplette Liste der aktuellen EU-Richtlinien befindet sich auch im Internet (siehe Menüleiste).
Die Umsetzung in nationales Recht geschieht in Deutschland in der Regel in Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz, aber auch in eigens dafür erlassenen Gesetzen wie beispielsweise dem EMV-Gesetz, dem Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit von elektrischen und elektronischen Geräten.
EU-Leitfaden zu den Richtlinien
Die Europäische Union hat einen Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinien verfasst, der zum besseren Verständnis und zur einheitlichen Interpretation der Vorschriften beiträgt. Das Dokument ist als Download in der rechten Menüleiste verfügbar.
CE-Kennzeichnung am Beispiel Maschinen
Mit dem Aufkleben des CE-Kennzeichens auf Maschinen drückt ein Hersteller aus, dass er allen seinen Verpflichtungen zum europäischen Warenverkehr nachgekommen ist. Diese Verpflichtungen sind technischer und organisatorischer Art. Sie sind in der EU-Maschinen-Richtlinie festgelegt worden und in allen europäischen Ländern gleich. Zwei unabdingbare Verpflichtungen sind das Erstellen einer Gefahrenanalyse beim Bau der Maschine und die Lieferung einer Betriebsanleitung in Landessprache beim Verkauf der Maschine.
Zielsetzung der EU-Maschinenrichtlinie ist die Sicherheit und Gesundheit von Personen und die Sicherheit von Gütern und Haustieren, die sich im Gefahrenbereich der Maschine befinden können. Der Hersteller muss sich also vergegenwärtigen, welcher Personenkreis mit seiner Maschine umgehen wird. Die Beschränkung der Verwendung einer Maschine durch geschultes Personal erlaubt somit den Verkauf von Maschinen mit erhöhtem Gefährdungspotential. Maschinen, die als Regalware von jedermann käuflich erworben werden können, müssen jedoch für diesen „ungeschulten“ Personenkreis ausgelegt sein.
Importeure von Maschinen, die in den EU-Raum geholt werden, seien es neue oder gebrauchte, müssen den gleichen Verpflichtungen nachkommen wie europäische Hersteller. Ein Importeur muss also eine Gefahrenanalyse zu einer Maschine erstellen, die er selbst nicht hergestellt hat, oder er hat eine vergleichbare Analyse des außereuropäischen Herstellers verfügbar. Generell gilt: für jede in der EU verkaufte Maschine existiert auch innerhalb der EU eine Herstellerdokumentation.
Was gerne übersehen wird: auch Unternehmen, die ihre Produktionsmaschinen selber bauen, unterliegen der EU-Maschinenrichtlinie, werden Herstellern gleichgesetzt und müssen so handeln, als würden sie die Maschinen einem Dritten verkaufen.
Zielsetzung der EU-Maschinenrichtlinie ist die Sicherheit und Gesundheit von Personen und die Sicherheit von Gütern und Haustieren, die sich im Gefahrenbereich der Maschine befinden können. Der Hersteller muss sich also vergegenwärtigen, welcher Personenkreis mit seiner Maschine umgehen wird. Die Beschränkung der Verwendung einer Maschine durch geschultes Personal erlaubt somit den Verkauf von Maschinen mit erhöhtem Gefährdungspotential. Maschinen, die als Regalware von jedermann käuflich erworben werden können, müssen jedoch für diesen „ungeschulten“ Personenkreis ausgelegt sein.
Importeure von Maschinen, die in den EU-Raum geholt werden, seien es neue oder gebrauchte, müssen den gleichen Verpflichtungen nachkommen wie europäische Hersteller. Ein Importeur muss also eine Gefahrenanalyse zu einer Maschine erstellen, die er selbst nicht hergestellt hat, oder er hat eine vergleichbare Analyse des außereuropäischen Herstellers verfügbar. Generell gilt: für jede in der EU verkaufte Maschine existiert auch innerhalb der EU eine Herstellerdokumentation.
Was gerne übersehen wird: auch Unternehmen, die ihre Produktionsmaschinen selber bauen, unterliegen der EU-Maschinenrichtlinie, werden Herstellern gleichgesetzt und müssen so handeln, als würden sie die Maschinen einem Dritten verkaufen.
Interaktive Hilfsmittel und Informationsangebote
Die Baden-Württembergischen IHKs haben ein Tool zur Erst-Analyse der in EU-Konformitätserklärung aufgeführten harmonisierten Normen entwickelt. Das kostenlose IHK-Tool unterstützt Hersteller und Importeure bei der Überprüfung der Aktualität harmonisierter Normen im Kontext CE-Kennzeichnung.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet zudem eine interaktive Checkliste zur Produktentwicklung:
https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/innovation/innovation-und-technologie/produktentwicklung/checkliste-produktentwicklung-form-4615150#page
https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/innovation/innovation-und-technologie/produktentwicklung/checkliste-produktentwicklung-form-4615150#page
CE-Berater
Eine Liste mit den nordrhein-westfälischen Experten für CE-Kennzeichnung steht in der rechten Menüleiste als Download zur Verfügung. Weitere Informationen zur Konformitätsbewertung halten die EU-Datenbank zu benannten Stellen (NANDO) und die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) bereit.