ZIM: Seit Januar verbesserte Förderrichtlinie
Die neue Förderrichtlinie gilt seit dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt.
Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste. Zudem wurde auch die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Projektträger für Kooperationsprojekte ist seit 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH.
Die Kerninhalte der Änderungen zur neuen ZIM-Richtlinie finden Sie hier:
Neufassung der Richtlinie "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" - Kerninhalte (PDF, 119 KB)
Neufassung der Richtlinie "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" - Kerninhalte (PDF, 119 KB)
Weitere Informationen zu ZIM und der verbesserten Förderrichtlinie sind hier zu finden.
Quelle: BMWK