Digitale Signatur

Digitale Signatur

Wenn der Gesetzgeber für ein Rechtsgeschäft die Schriftform vorschrieb, so war damit die Papierform und ergänzend die Unterschrift von Hand gemeint.
Mitte 2001 wurde als Alternative zur Schriftform die elektronische Form eingeführt. Hierbei entspricht die so genannte "qualifizierte elektronische Signatur" der Unterschrift von Hand.

Die digitale Signatur ist keineswegs nur das digitale Abbild der herkömmlichen Unterschrift, sondern beruht auf einem ganz neuen Gedanken: Anstatt jedes Dokument mit einem gleichbleibenden Autogramm zu versehen, erzeugt die Signaturtechnologie jeweils eine eigene Kennung, die gleichzeitig das Dokument und den Unterzeichner repräsentiert. Würde ein Übeltäter die signierte Nachricht nachträglich verändern, so fiele dies dem Empfänger sofort auf: Die Signatur würde nicht mehr zum Dokument passen. Seine Software würde ihm melden, dass der Inhalt manipuliert worden ist. Damit ist die elektronische Signatur schwerer zu fälschen als eine Unterschrift von Hand.

Die De-Coda GmbH bietet zusammen mit den IHKn ein "Startpaket Digitale Signatur" an, mit dem es möglich ist, qualifizierte Signaturen, d.h. rechtlich gleichwertige Pendants zur handschriftlichen Unterschrift zu erzeugen. Mit qualifizierter Signatur versehene elektronische Dokumente erfüllen die Schriftformerfordernis gemäß § 126 BGB.