Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) startet
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und ist insbesondere für mittelständische Betriebe vorgesehen. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.
Die BIK soll bis 2030 laufen und ausschließlich Investitionskosten fördern. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht zusammen genutzt werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Es stehen zwei Module zur Verfügung (siehe unten).
Am 28. Februar 2025 ist ein zweiter Förderaufruf für die BIK im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Der Aufruf betrifft das auf dem Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels (Temporary Crisis and Transition Framework, TCTF) beruhende Modul 1 Teilmodul 2 (Investitionsvorhaben Dekarbonisierung). Da der TCTF bereits zum Ende des Jahres ausläuft und etwaige Zuwendungsbescheide vor dem 31. Dezember 2025 erteilt sein müssen, besteht ein separater Aufruf. Die Projektskizzen sind bereits bis zum 15. Mai 2025 einzureichen (Ausschlussfrist), die Auswahl der besten Projektskizzen erfolgt bis 15. Juli 2025, die Antragseinreichung ist bis zum 15. September 2025 (Ausschlussfrist) möglich. Weitere Informationen finden Sie im Förderaufruf: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/.
Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)
Modul 1 fördert Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Mio. Euro pro Unternehmen. Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Förderung von CCU und CCS (Modul 2)
Modul 2 fördert Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Mio. Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro. Projektträger für diese Modul ist der Projektträger Jülich (PtJ).
Hier finden Sie die Informationen des Bundesministeriums:
Quellen: DIHK, BMWK, IHK Karlsruhe