Investitionen fördern lassen

Förderprogramme Energie

Eine Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme haben wir für Sie im PDF "Förderprogramme Energie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 444 KB)"zusammengestellt. Das Dokument beinhaltet eine Auswahl der für Unternehmen wichtigsten Förderprogramme und dient als Orientierungshilfe.

Übersicht über landes- und bundesweite Förderprogramme

Fördermittelgeber auf Bundesebene sind vor allem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Förderbank. Auf Landesebene sind die NRW.Bank, das Programm progres.nrw und die Effizienz-Agentur NRW in der Förderung von Effizienzvorhaben aktiv. Nähere Informationen zu den einzelnen Landesprogrammen erhalten Sie auf den jeweiligen Webseiten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt Ihnen mit seiner Förderdatenbank eine Übersicht über die zahlreichen Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zur Verfügung.
Das Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW hilft Ihnen bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln und -programmen. Unabhängig davon, ob Sie bereits konkrete Maßnahmen planen oder sich "nur" informieren möchten, bietet Ihnen das Förder.Navi einen guten Überblick über verschiedene Förderungen. 
KfW Bankengruppe: Programmfinder
Der Programmfinder führt Sie auf einfache Weise zu dem für Sie geeigneten KfW-Förderprogramm. Es unterscheidet zwischen Unternehmen, Beratern, Kommunen und Privatpersonen. In sechs Schritten führt es Sie durch das Programm und bietet die Möglichkeit weitere Infos abzurufen und oft bereits online den Antrag stellen.

1. Energieeffizienz-Berater

Die Experten für die geförderte Energieberatung und für hocheffiziente Sanierungen und Neubauten sind in einer bundeseinheitlichen Liste aufgeführt, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) auf dem Online-Portal bereitstellt.

2. "Transformationskonzept" zur Klimaneutralität (BMWK)

Mit dem Förderprogramm für die Transformation zur Klimaneutralität unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) Unternehmen bei der Planung und Umsetzung eines eigenen “Transformationsplans”. Das BMWK fördert die Erstellung einer Strategie, mit dem die langfristige Dekarbonisierung für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens eingeleitet wird. 
Zu den förderfähigen Kosten zählen u.a. die Erstellung und Zertifizierung einer Treibhausgas-Bilanz, die Kosten für Energieberatung und andere Beratungsleistungen. Das BMWK fördert Ihre Investition in ein Transformationskonzept mit einem Fördersatz von 40 bis 60 Prozent (je nach Unternehmensgröße). Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro pro Transformationsplan.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Minsteriums. Bei Fragen steht Ihnen Lennart Diepmans (Energiereferent der Bergischen IHK) zur Verfügung. 

3. Klimaschutzverträge

Den Kern des Förderinstrumentes bilden Verträge zwischen Bund und Unternehmen. Diese sollen klimafreundlicher Produktionsprozesse im Vergleich zu konventionellen Herstellungsverfahren fördern, indem die Mehrkosten konventioneller Verfahren ausgeglichen werden. 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt die wichtigsten Eckpunkte des Förderinstrumentes nochmal zusammengefasst zur Verfügung.

Was ist wichtig:

  • Es handelt sich bei den Klimaschutzverträgen (KSV) um eine laufende Förderung über 15 Jahre (Betriebskosten und Investitionskosten).
  • Das Unternehmen muss selbst den Förderbedarf bestimmen und geht damit in ein Bieterverfahren (zwei Bieterverfahren pro Jahr, erstes Verfahren noch in diesem Jahr). Die Bieterverfahren werden teilweise branchenspezifisch sein.
  • Der geförderte Prozess muss spätestens drei Jahre nach einem Zuschlag in Betrieb gehen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen:

  • Wer nicht mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes bis zum Ende der Förderperiode vermeiden kann.
  • Wer im aktuellen, fossilen Prozess („Referenzsystem“) nicht mindestens 10 Kilotonnen CO2 im Jahr emittiert (es sei denn, man schließt sich in einem Konsortium zusammen).
  • Wer nicht zu den Branchen gehört, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln).
  • Wer nach Auslauf der Förderung nicht weiterproduzieren kann, also keine Marktfähigkeit erreichen wird.
  • Wer nur ein kleines Projekt realisieren möchte (weniger als 15 Mio. Euro Förderbedarf über 15 Jahre).

To Dos für die Teilnahme am Vorverfahren:

  • Zeitbedarf für Antragstellung nach Förderaufruf abschätzen
  • Technologie beschreiben
  • Verbleibende jährliche CO2-Emissionen in der neuen Technologie bestimmen.
  • Operativen Beginn abschätzen
  • Notwendige externe Infrastrukturen bestimmen
  • Bestehende Förderung darstellen (kombinierbar mit KSV, senkt Förderbedarf)
  • Mögliche grüne Mehrerlöse abschätzen
  • Berechenbarkeit und Höhe eines ggf. dynamisierten Gebotspreises (Förderbedarf) prüfen.
  • Mustervertrag des BMWK auf Umsetzbarkeit prüfen

4. EENergy Grants: 10.000 EUR Fördermittel

EU-finanziert werden 900 x 10.000 EUR als Zuschuss an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Senkung des Energieverbrauchs vergeben. Dazu kann die Förderung als Beratung, Dienstleitung und bzw. oder als Investition genutzt werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an energieintensive Betriebe.
Förderfähig ist, wer einen Ansatz formuliert, mit dem nachweislich (mehr als) 5 % Energieeinsparung erreicht werden können. Antragstellende aus Deutschland müssen der EU-Definition für KMU entsprechen und die Unternehmen müssen vor dem 01.01.2023 gegründet worden sein. Die Ausgaben werden bis zum Betrag von 10.000 Euro zu 100 % gefördert und die Zuschüsse sind nicht rückzahlbar.
Zur Ausarbeitung eines Konzepts können sich interessierte Unternehmen zuerst an Ihren lokalen Kontakt des Enterprise Europe Network (ZENIT und NRW.BANK in NRW) wenden. Relevante Informationen für Ihr Unternehmen finden Sie hier: https://nrweuropa.de/eenergy/
Anträge können spätestens bis April über die Webseite https://eenergy-project.eu/ eingereicht werden.