Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen ab dem 01. Januar 2026 – Frist beachten

Unternehmen und Immobilieneigentümer aufgepasst:
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Photovoltaik-Pflicht bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut – sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.
Diese gesetzliche Vorgabe betrifft insbesondere:
  • Gewerbliche und industrielle Gebäude
  • Wohngebäude aller Größen
  • Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung
Wer also eine Dachsanierung plant, sollte diese rechtzeitig vorbereiten und die neue Pflicht bei der Planung berücksichtigen. Die Installation einer PV-Anlage ist künftig verpflichtend, sofern das Dach technisch geeignet ist und keine anerkannten Ausnahmen greifen.

Was bedeutet das konkret?

  • Bei einer vollständigen Dachsanierung muss eine Photovoltaikanlage installiert werden, die mindestens 30 % der nutzbaren Dachfläche abdeckt.
  • Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden.
  • Ausnahmen sind möglich, wenn technische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen.

Hinweis für Unternehmen:

Für Nichtwohngebäude in öffentlicher Hand greift die Pflicht bereits seit dem 1. Juli 2024.