Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen ab dem 01. Januar 2026 – Frist beachten
Unternehmen und Immobilieneigentümer aufgepasst:
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Photovoltaik-Pflicht bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut – sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Photovoltaik-Pflicht bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut – sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.
Diese gesetzliche Vorgabe betrifft insbesondere:
- Gewerbliche und industrielle Gebäude
- Wohngebäude aller Größen
- Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung
Wer also eine Dachsanierung plant, sollte diese rechtzeitig vorbereiten und die neue Pflicht bei der Planung berücksichtigen. Die Installation einer PV-Anlage ist künftig verpflichtend, sofern das Dach technisch geeignet ist und keine anerkannten Ausnahmen greifen.
Was bedeutet das konkret?
- Bei einer vollständigen Dachsanierung muss eine Photovoltaikanlage installiert werden, die mindestens 30 % der nutzbaren Dachfläche abdeckt.
- Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden.
- Ausnahmen sind möglich, wenn technische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe vorliegen.
Hinweis für Unternehmen:
Für Nichtwohngebäude in öffentlicher Hand greift die Pflicht bereits seit dem 1. Juli 2024.