Klimaneutralität im Mittelstand

Klimaneutral bis 2045 – was bedeutet das konkret für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Deutschland hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu werden. Für viele kleine und mittlere Unternehmen stellt sich die Frage: Was genau kommt auf uns zu? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten bereits – und welche freiwilligen Maßnahmen sind sinnvoll, um wirtschaftlich und zukunftsfähig zu bleiben?

Was bedeutet „klimaneutral“?

Ein Unternehmen gilt als klimaneutral, wenn es alle direkten und indirekten CO₂-Emissionen vermeidet oder kompensiert, etwa durch:
  • Energieeinsparung und Effizienzmaßnahmen
  • Umstellung auf erneuerbare Energien
  • Reduktion von Emissionen in Produktion, Fuhrpark und Lieferkette
  • Kompensation der verbleibenden Emissionen (z. B. über Klimazertifikate)

1. Gesetzliche Anforderungen (ohne Gewähr, Stand: August/September 2025)

Klimaschutzgesetz (KSG) – Rahmenvorgabe

Das Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt verbindliche CO₂-Minderungsziele für alle Sektoren vor. Für Unternehmen ergeben sich daraus indirekte Pflichten, etwa durch:
  • Preisanstiege bei CO₂-intensiven Energien
    (durch nationale CO₂-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG)
  • Sektorziele, z. B. für Gebäude, Verkehr, Industrie (zunehmend relevant bei Förderungen und Investitionsentscheidungen)

CO₂-Bepreisung (BEHG) – spürbar ab 2027

Ab 2027 wird der nationale CO₂-Preis in den EU-weiten Emissionshandel ETS2 überführt. Relevanz für KMU:
  • Betriebe, die Erdgas, Heizöl oder Kraftstoffe einsetzen, zahlen über Versorger steigende CO₂-Kosten
  • Preisanstieg auf bis zu 65–80 €/t CO₂ bis 2027 realistisch
  • Langfristig Anreiz zur Umstellung auf strombasierte, erneuerbare Systeme

EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Aktuell verpflichtend für große Unternehmen, ab 2026 auch für kleinere kapitalmarktorientierte KMU. Relevanz:
  • KMU als Zulieferer müssen häufig klimabezogene Daten liefern
  • Einstieg in CO₂-Bilanzierung und ESG-Standards (z. B. nach GHG Protocol) wird empfohlen

2. Freiwillige Standards & Empfehlungen für KMU

Auch ohne Pflicht lohnt es sich für KMU, frühzeitig aktiv zu werden, z. B. mit:
  • CO₂-Bilanzierung nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG)
    www.ghgprotocol.org
  • Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 (optional)
  • Umweltmanagement nach ISO 14001 oder EMAS
  • Teilnahme an regionalen Netzwerken, z. B. Energie-Scouts der IHK

3. Konkrete Maßnahmen für den Einstieg

Bereich Mögliche Maßnahme
Energie Umstieg auf PV, Wärmepumpe, LED-Beleuchtung
Fuhrpark Elektrifizierung, E-Lastenräder, Ladeinfrastruktur
Gebäude Dämmung, Fenster, Heizungsmodernisierung
Einkauf Klimakriterien bei Lieferanten, regionale Beschaffung
Kommunikation Nachhaltigkeitsziele definieren, Kunden offen informieren

Kostenfreies Tool für CO₂-Bilanzierung:
KlimAktiv CO₂-Rechner für Unternehmen (Basisversion)

Fazit: Klimaneutralität betrifft alle – auch den Mittelstand

Die gesetzlichen Vorgaben betreffen KMU zwar oft nicht direkt, aber mittelbar durch steigende Kosten, neue Kundenanforderungen und Förderbedingungen. Unternehmen, die heute in Effizienz, Digitalisierung und nachhaltige Prozesse investieren, sichern sich nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern auch Planungs- und Kostensicherheit.