Informationsveranstaltungen des BMWK zum zweiten Vorverfahren bei Klimaschutzverträgen (KSV)
Das Bundeswirtschaftsministerium bietet Informationsveranstaltungen zum laufenden zweiten KSV-Vorverfahren an. Hier finden Sie die Links zur Anmeldung.
Alle Interessierten an Klimaschutzverträgen können an vier KSV-Webinaren des BMWK teilnehmen. Sie werden mit einem Vortrag zu häufig gestellten Fragen eingeleitet, anschließend können individuelle Fragen gestellt werden.
Melden Sie sich zu einem oder mehreren der folgenden Termine unter dem jeweiligen Link an:
22.08.2024, um 10 Uhr – Fokusthema „Allgemeine Informationen und Fragen zum vorbereitenden Verfahren“:
29.08.2024, um 10 Uhr – Fokusthema „Flexibilität/Anpassungsmöglichkeiten im Projektverlauf und Sanktionssystem / Pönalen“:
05.09.2024, um 10 Uhr – Fokusthema „Anderweitige Förderung / Kumulierung“:
12.09.2024, um 10 Uhr – Fokusthema „Konventionelle Referenzanlagen / vorgelagerte Referenzsysteme“:
Es können einzelne Webinare besucht werden; sie bauen inhaltlich nicht aufeinander auf. Das BMWK empfiehlt vor der Teilnahme an den Webinaren die Lektüre des Handbuchs sowie der Bieterfragen. Fragen können vorab eingereicht werden (über das Registrierungsportal oder über fragen@klimaschutzvertraege.info).
Die groben Rahmenbedingungen sind mit den Vorgaben aus der ersten Runde vergleichbar:
- Mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes muss bis zum Ende der Förderperiode eingespart werden,
- mindestens 10 Kilotonnen CO2 müssen derzeit im Jahr emittiert werden,
- das Antrag stellende Unternehmen/Konsortium muss einer Branche angehören, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich jedoch nicht um eine ETS-Anlage handeln);
- der Förderbedarf muss bei mindestens 15 Mio. Euro über 15 Jahre liegen.