Bundesnetzagentur legt Hochlaufentgelt für Wasserstoffkernnetz fest
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Hochlaufentgelt für das Wasserstoffkernnetz auf 25 €/kWh/h/a festgesetzt. Das einheitliche Entgelt gilt bundesweit für Einspeisung und Entnahme und basiert auf einem nicht-unterbrechbaren Jahreskapazitätsprodukt.