Bundesnetzagentur legt Hochlaufentgelt für Wasserstoffkernnetz fest

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Hochlaufentgelt für das Wasserstoffkernnetz auf 25 €/kWh/h/a festgesetzt. Das einheitliche Entgelt gilt bundesweit für Einspeisung und Entnahme und basiert auf einem nicht-unterbrechbaren Jahreskapazitätsprodukt.
Die Entscheidung basiert auf dem WANDA-Modell (Wasserstoff-Netzentgelt-Design-Ansatz), das vorsieht, die Netzentgelte in der Anfangsphase unterhalb der Vollkostendeckung anzusetzen. Trotz dieses Modells wurde das Entgelt am oberen Rand des zuvor diskutierten Preiskorridors angesetzt.
So sollen erste Marktakteure nicht übermäßig belastet werden. Die Finanzierungslücke soll im Laufe der Jahre durch eine zunehmende Auslastung des Netzes geschlossen werden. Die Bundesnetzagentur wird dabei alle drei Jahre prüfen, ob die Entgelte eine Deckung des sogenannten Amortisationskontos ermöglichen, und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen.
Ziel der Festlegung ist es, eine langfristige Refinanzierung des Netzes bis zum Jahr 2055 sicherzustellen und gleichzeitig einen marktfähigen Einstieg in den Wasserstoffmarkt zu ermöglichen.