Innovation und Umwelt

Brennstoffumstellung – Was ist zu beachten

Durch die stark gestiegenen Gaspreise und die Unsicherheit hinsichtlich der Versorgungssicherheit gerät für einige Unternehmen eine mögliche Brennstoffumstellung in den Fokus.
Kurzfristige gesetzliche Änderungen in diesem Bereich sind möglich, aber die folgenden Hinweise können zur Vorbereitung dienen:  
Viele Unternehmen besitzen noch alte Heizöltanks oder Brenner, die sowohl Gas als auch Heizöl oder Diesel verfeuern können. Andere könnten von Gas- auf Kohle- oder Holzfeuerung umstellen. Neben den technischen und finanziellen Herausforderungen sind auch eine Reihe rechtlicher Herausforderungen zu berücksichtigen. Diese sind dabei ebenso vielfältig, wie die in der Praxis anzutreffenden Fallkonstellationen. Deshalb sollten sich Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zuerst bei ihrer zuständigen Behörde (meist die Immissionsschutzbehörde) erkundigen, ob und wie eine Umstellung in ihrem Fall möglich ist. Ob Ausnahme, Duldung oder Anzeige: Meist muss für die Umstellung einiges an Unterlagen und Prüfungen vorbereitet werden.
Auch beim Errichten einer nicht genehmigungspflichtigen Feuerungsanlage unterhalb der Leistungsschwelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes kann ein Baugenehmigungsverfahren notwendig werden, das in den Zeitplan mit einbezogen werden sollte.
Im vereinfachten Verfahren (meist Anlagen < 50 MW) muss die Behörde nach § 10 Absatz 6a BImSchG innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Bei förmlichem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung sind es sieben Monate. In der Praxis vergeht jedoch sehr viel mehr Zeit mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen (bspw. Messungen, Gutachten), als für die Entscheidung der Behörde. Viel Zeit können Unternehmen sparen, wenn sie schon den vorzeitigen Beginn der Errichtung beantragen (§ 8a BImSchG).
Ob und in wie die Bundesregierung weitere Ausnahmemöglichkeiten gesetzlich einführen wird, ist derzeit noch offen. Sowohl für die Duldung als auch für mögliche Ausnahme- oder reguläre Genehmigungen, sollten Unternehmen so weit wie möglich reguläre Ausnahmen vorbereiten.
Da zudem neben den Genehmigungsverfahren auch jetzt schon längere Lieferzeiten für Materialien zur technischen Brennstoffumstellungen zu erwarten sind, macht es Sinn, sich frühzeitig mit den Details einer etwaigen Umstellung zu befassen.