IHK gewinnt Markenverfahren in Indien

Solingen-Schutz mit Hilfe einer Fach-Kanzlei durchgesetzt.
Die Bergische IHK hat erfolgreich Widersprüche gegen zwei Markenanmeldungen in Indien eingelegt, die das Wort „Solingen“ enthielten. Das indische Patent- und Markenamt hat die Markenanmeldungen folgerichtig zurückgewiesen. Mittlerweile sind die Zurückweisungen rechtskräftig geworden.
Schneidwaren mit der Kennzeichnung „Solingen“ sind markenrechtlich geschützt. In 41 Ländern bestehen Markeneintragungen. Für weitere Länder ergibt sich der Schutz der bekannten Bezeichnung „Solingen“ daneben aus internationalen Verträgen. Auch über den sogenannten TRIPS-Vertrag (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) kann die Marke Schutz beanspruchen. Der TRIPS-Vertrag gehört zum Vertragswerk der Welthandelsorganisation und gilt in der überwiegenden Mehrzahl der WHO-Mitgliedsstaaten.
Die Bergische IHK arbeitet anlassbezogen mit auf das Markenrecht spezialisierten Anwaltskanzleien aus der ganzen Welt zusammen – in diesem Fall mit der Berliner Kanzlei InDe-Rechtsanwälte Dr. Hartmann.