Nr. 5308254

Aufbauhilfe des Landes NRW

Im Rahmen des nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ können Unternehmen, die durch die Unwetterereignisse vom Juli 2021 betroffen sind, Mittel beantragen.
Das Land NRW hat die Antrags- und Bewilligungsfrist für die „Aufbauhilfen für Unternehmen“ um zwei Jahre verlängert. Sie können bis zum 30. Juni 2025 Reparaturkosten für Sachschäden oder den Gebrauchtmarktwert geltend machen ebenso wie Einkommenseinbußen für einen Zeitraum von sechs Monaten. Der Bund stellt bis zu 30 Milliarden Euro bereit, die seit dem 17. September 2021 beantragt werden können. 
  • Bei Fragen zur Antragsstellung und Vergabekriterien erreichen uns Mitgliedsunternehmen montags bis donnerstags von 8 bis 16.45 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr unter 0202 – 2490 555
  • Wichtig: Für Bürgeranliegen ist das Servicetelefon des Landes zuständig: 0211-4684 4994