Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), verfolgt das Ziel, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern. Die Lehrgänge müssen als Aufstiegsfortbildung anerkannt sein, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Fortbildungsabschlüsse wie Meister/-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in, Erzieher oder Betriebswirt/-in.
Außerdem müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sein und adäquate Berufspraxis vorliegen, um in den Genuss der Förderung zu gelangen. Im Regelfall muss ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorliegen. Wer die im Gesetz festgeschriebenen Anforderungen erfüllt, hat einen individuellen Rechtsanspruch auf Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen und staatlichen Zuschüssen. Die Form der finanziellen Hilfe ist davon abhängig, ob der Lehrgang in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt wird.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/