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Bildungsscheck

Der Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.
Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungscheck NRW
  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Der Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige
  • Das Land NRW übernimmt die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro.
  • Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können
  • Ihren Wohnsitz in NRW haben.
  • Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning gefördert.
  • Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
Der Bildungsscheck für Betriebe
Sie möchten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine passgenaue Qualifizierung ermöglichen und benötigen dabei finanzielle Unterstützung? Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Seminarkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Betriebe können dabei bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten.
  • Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
  • Maximal ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter je Kalenderjahr kann ausgegeben werden.
  • Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning gefördert.
  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das Service-Center der Landesregierung:
Montags bis freitags steht das Team unter  0211 837-1929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit oder unter  www.bildungsscheck.nrw.de.


Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), verfolgt das Ziel, Teilnehmer/innen an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern. Die Lehrgänge müssen als Aufstiegsfortbildung anerkannt sein, mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Fortbildungsabschlüsse wie Meister/-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in, Erzieher oder Betriebswirt/-in.
Außerdem müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sein und adäquate Berufspraxis vorliegen, um in den Genuss der Förderung zu gelangen. Im Regelfall muss ein Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorliegen. Wer die im Gesetz festgeschriebenen Anforderungen erfüllt, hat einen individuellen Rechtsanspruch auf Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen und staatlichen Zuschüssen. Die Form der finanziellen Hilfe ist davon abhängig, ob der Lehrgang in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt wird.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Begabtenförderung

Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung lohnt sich. Wer eine erstklassige Berufsabschlussprüfung ablegt, kann einen finanziellen Zuschuss für verschiedene Weiterbildungsangebote erhalten.
Über das Programm "Weiterbildungsstipendium" (Begabtenförderung berufliche Bildung) des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie erhält jede Stipendiatin/ jeder Stipendiat für eine Zeitraum von maximal drei Jahren  insgesamt 8.700 Euro, die er nach eigener Wahl gezielt für berufliche und fachübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen einsetzen kann.
Den Stipendiaten ist es freigestellt wofür das Geld verwendet werden soll. So sind zum Beispiel mehrere kurztägige Seminare oder Lehrgänge möglich, in dem ein Kommunikationskurs besucht oder das Wissen in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung vertieft wird. Es ist allerdings auch möglich, den gesamten Betrag für ein angestrebtes berufsbegleitendes Studium aufzuwenden.
Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderung berufliche Bildung kann werden, wer
  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkte bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
  • oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat
  • oder die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers  oder der Berufsschule nachweisen kann
  • weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre alt ist (Durch Anrechnung von Elternzeit, Grund- oder Zivildienst, berufliche Vollzeitschulen u. a. kann die Aufnahme bis  zu drei Jahren später erfolgen).
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der Antrag wird bei der IHK gestellt, bei der der Auszubildende seine Abschlussprüfung absolviert hat.
Weitere Hinweise über den Ablauf finden sich auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
Bewerbungsschluss ist immer der 31. Oktober eines Jahres.
Für alle, die jetzt im letzten Ausbildungsjahr sind und auch eine Förderung möchten, heißt es nun: lernen und nach dem Abschluss bewerben!