Umschulung

Für wen kommen Umschulungen infrage?

Wer einen Beruf ergreifen möchte, der nicht der ersten Ausbildung entspricht, kann umschulen. 
Die Umschulung richtet sich an Erwachsene. Weil sie schon über Lebens- und Berufserfahrung verfügen, dauert eine Umschulung kürzer als eine Ausbildung. In der Regel etwa zwei Drittel der regulären Zeit.

Beratung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur

Potenzielle Umschülerinnen und Umschüler werden durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter betreut und beraten. Diese entscheiden, ob eine Umschulung aus ihrer Sicht sinnvoll ist und gefördert wird.

Einzelumschulung oder Gruppenumschulung?

Wenn feststeht, dass eine Umschulung finanziert wird, muss die zukünftige Umschülerin / der zukünftige Umschüler sich Gedanken machen, ob eine betriebliche Einzelumschulung oder eine Gruppenumschulung das Richtige ist.
Die betriebliche Einzelumschulung findet individuell in einem Unternehmen statt.
In der Regel wird dabei auch das Berufskolleg besucht.
Betriebliche Einzelumschulungen darf jedes Unternehmen anbieten, das ausbildungsberechtigt ist. Offene Ausbildungsplätze findet man zum Beispiel über die Lehrstellenbörse der IHKs. Nicht jedes Unternehmen, das Auszubildende sucht, ist aber an einer betrieblichen Einzelumschulung interessiert. Hier muss der potenzielle Umschüler / die potenzielle Umschülerin das Unternehmen gegebenenfalls überzeugen.
Die Gruppenumschulung findet bei einem Bildungsanbieter statt, der oft auch als “Träger” oder “Umschulungsträger” bezeichnet wird.
Der Träger vermittelt die Umschulungsinhalte in Theorie und Praxis. Ergänzt wird die Gruppenumschulung um ein mehrmonatiges Betriebspraktikum.
Als Grundlage für trägergestützte Umschulungen gilt folgende Richtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 156 KB)

Interessierte an einer Gruppenumschulung sollten sich vor Beginn gut informieren:
  • Welchen Eindruck macht der Umschulungsanbieter insgesamt?
  • Ist die Ausstattung OK? Gibt es die notwendigen Maschinen und Computer?
  • Gibt es vor Ort kompetente Ansprechpartner/-innen?
  • Sind die Ausbilder/-innen und Dozent/-innen gut qualifiziert und erreichbar?
  • Sind die Unterrichtsmethoden überzeugend und passen sie zum Teilnehmer / zur Teilnehmerin?
  • Wird die Suche nach Praktika aktiv vom Träger unterstützt?
  • Wie schätzen Teilnehmer/-innen und Absolventen / Absolventinnen die Qualität der Umschulung ein?
  • Gibt es seitens des Trägers Informationen über Bestehensquoten und Durchschnittsnoten?
Auf der Seite KURSNET der Bundesagentur für Arbeit sind Anbieter von Gruppenumschulungen gelistet (unvollständig).
Die IHK verfügt nicht über Verzeichnisse umschulungsinteressierter Unternehmen oder von Anbietern von Gruppenumschulungen.
Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater unterstützen und überwachen die Umschulungen. Sie unterstützen Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Bildungsanbieter. Sie sind Ansprechpartner bei allen Fragen zu Rechten und Pflichten aus einem Umschulungsverhältnis.
Anbieter von Umschulungsmaßnahmen sind verpflichtet, die Umschulung vor Beginn der zuständigen IHK anzuzeigen. Das gilt auch für Umschulungen, die zum wiederholten Mal angeboten werden.
Die berufliche Umschulung ist eigenständiges Ziel der beruflichen Bildung und „soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen“ (§ 1 Abs. 5 BBiG). Maßnahmen der beruflichen Umschulung müssen nach Art, Ziel und Dauer den „besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen“ (vgl. § 62 Abs. 1 BBiG).
Nach erfolgreicher Prüfung des vorgelegten Umschulungskonzepts erfolgt bei Maßnahmen, die erstmals durchgeführt werden, grundsätzlich auch eine Begehung der Umschulungsstätte. Dabei wird die Eignung der Umschulungsstätte festgestellt.
Die Anforderungen, die an die Umschulungsstätte, das dort beschäftigte Ausbildungspersonal sowie an die inhaltliche Gestaltung der Maßnahme gestellt werden, sind durch die gesetzlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes grundsätzlich definiert und werden durch bundeseinheitliche Richtlinien des DIHK konkretisiert.
Gerne unterstützen Sie unsere Ausbildungsberater bei Fragen zur trägergestützten Umschulung.

Weiterbildungsprämie

Die Arbeitsagenturen Düsseldorf und Mettmann sowie die Jobcenter Düsseldorf und ME-aktiv (Mettmann) fördern die erfolgreiche Teilnahme ihrer Umschüler an IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Weiterbildungsprämie
Fragen hierzu beantworten die Jobcenter und Arbeitsagenturen.
Vielen Umschülerinnen und Umschülern steht nach der Teilnahme an einer Zwischenprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1000,00 Euro zu.
Die aktuellen Zwischenprüfungen der IHKs (März/April 2020) entfallen bundesweit und gelten als abgelegt.
Mit der Regionaldirektion der Agenturen für Arbeit wurde daher für Nordrhein-Westfalen folgende Regelung getroffen:
Es reicht aus, dass die Zwischenprüfung als abgelegt gilt. Um die Prämie zu erhalten, muss jedoch individuell nachgewiesen werden, dass man an der Zwischenprüfung teilgenommen hätte. Dafür reicht eine Bestätigung der IHK.