Terminierung der kaufmännischen Zwischenprüfungen

Terminierung der kaufmännischen Zwischenprüfungen

Für jeden kaufmännischen Ausbildungsberuf werden zwei Zwischenprüfungstermine pro Jahr durchgeführt. Die Auszubildenden werden je nach Ausbildungsbeginn und Vertragsdauer entweder der Herbst- oder der Frühjahrsprüfung zugeordnet. Die Entscheidung, zu welchem Termin geprüft wird, trifft die IHK bei der Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses. Ein Wahlrecht des Ausbildenden bzw. des Auszubildenden ist wegen der rechtlichen Vorgaben der Ausbildungsordnung nicht möglich.
  • Alle, die einen Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungsdauer von drei Jahren abgeschlossen sowie ihre Ausbildung im August/September begonnen haben
    - außer Kaufleute im Einzelhandel -, werden die Zwischenprüfung im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres ablegen.
  • Auszubildende mit zwei- bzw. zweieinhalbjährigen Verträgen in Berufen mit einer regulären Ausbildungsdauer von drei Jahren absolvieren ihre Zwischenprüfung bereits im Herbst.
Auszubildende, die einen Ausbildungsberuf mit einer regulären zweijährigen Ausbildungsdauer erlernen, werden die Zwischenprüfung auf jeden Fall im Herbst zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres ablegen.