Zertifikate nach nicht bestandener Prüfung
Zertifikate nach nicht bestandener Prüfung
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Wird die Abschlussprüfung bei der zweiten Wiederholung nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer ein Zertifikat.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Wird die Abschlussprüfung bei der zweiten Wiederholung nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer ein Zertifikat.
Das Zertifikat enthält:
- die Bezeichnung "Zertifikat (kein Zeugnis nach § 37 Berufsbildungsgesetz)"
- die Personalien des Prüfungsteilnehmers
- den Ausbildungsberuf
- das Datum der Teilnahme an der Prüfung
- die Ergebnisse von einzelnen Prüfungsteilen mit mindestens ausreichenden Prüfungsleistungen
- das Datum der Feststellung des Gesamtergebnisses
- die Unterschrift des Beauftragten der Industrie- und Handelskammer mit Siegel.