Prüfungszeugnisse
Prüfungszeugnisse
Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis am Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses. Die Prüfungsteilnehmer erhalten von der Industrie- und Handelskammer über die Prüfung ein Zeugnis.
Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis am Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses. Die Prüfungsteilnehmer erhalten von der Industrie- und Handelskammer über die Prüfung ein Zeugnis.
Das Prüfungszeugnis enthält:
- die Bezeichnung "Prüfungszeugnis nach § 37 Berufsbildungsgesetz"
- die Personalien des Prüfungsteilnehmers
- den Ausbildungsberuf
- das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse von einzelnen Prüfungsleistungen
- das Datum des Bestehens der Prüfung
- auf Antrag der Auszubildenden kann nachrichtlich das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen im Prüfungszeugnis aufgenommen werden.
- die Unterschriften des Prüfungsausschussvorsitz und des Beauftragten der Industrie- und Handelskammer mit Siegel