Prüfungszeugnisse

Prüfungszeugnisse

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis am Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses. Die Prüfungsteilnehmer erhalten von der Industrie- und Handelskammer über die Prüfung ein Zeugnis.
Das Prüfungszeugnis enthält:
  • die Bezeichnung "Prüfungszeugnis nach § 37 Berufsbildungsgesetz"
  • die Personalien des Prüfungsteilnehmers
  • den Ausbildungsberuf
  • das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse von einzelnen Prüfungsleistungen
  • das Datum des Bestehens der Prüfung
  • auf Antrag der Auszubildenden kann nachrichtlich das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen im Prüfungszeugnis aufgenommen werden.
  • die Unterschriften des Prüfungsausschussvorsitz und des Beauftragten der Industrie- und Handelskammer mit Siegel