Prüfungsordnung

Prüfungsordnung
Die Berufsausbildung schließt in der Regel mit der Abschlussprüfung ab. Die Bergische IHK ist verpflichtet, in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschlussprüfun­gen durchzuführen. Die Durchführung umfasst die gesamte Vorbereitung einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Nachbereitung. Die Einzelheiten dazu regeln die §§ 37 ff. Berufsbildungsgesetz und die gemäß § 47 Berufsbildungsgesetz von der Bergischen IHK zu erlassende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen.

Für die Durchführung von Abschlussprüfungen bei der Bergischen Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid ist die Prüfungsordnung unserer Bergischen IHK maßgebend. Umschulungsprüfungen werden auf der Grundlage der Prüfungsordung von Abschluss- und Umschlungsprüfungen durchgeführt. Für die Durchführung von Umschulungsprüfungen gilt nach § 62 Berufsbildungsgesetz Entsprechendes.
Den Wortlaut der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB)und unter "Weitere Informationen".