Niederschrift

Niederschrift
Über den Verlauf der Prüfung und der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse wird eine Niederschrift angefertigt. Die Niederschrift enthält das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen. Auch Vorkommnisse bei der Prüfung werden auf der Niederschrift vermerkt. Sie wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Die Industrie- und Handelskammer ist verpflichtet, die Niederschrift zehn Jahre aufzubewahren.