Prüfungsanmeldung
Anmeldung zur Prüfung | Vorzeitige Abschlussprüfung/Wiederholungsprüfung/Externen Prüfung
a.) Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Das Formular steht Ihnen in der rechten Menüleiste zum Herunterladen zur Verfügung:
Das Formular steht Ihnen in der rechten Menüleiste zum Herunterladen zur Verfügung:
- Anlage zum Antrag auf Zulassung (Aktuelle Leistungsbeurteilung der Berufsschule u. Bescheinigung Ausbildungsbetrieb)
b.) Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
Das Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung steht in der Menüleiste zur Verfügung.
Die Termine für die fristgerechte Anmeldung sowie weitere erforderliche Formulare für die Prüfungen finden Sie unter weitere Informationen.
Die Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen finden Sie ebenso unter weitere Informationen.
c.) Zulassung zur “Externen Prüfung” (§ 45 Absatz 2 BBiG)
An einer IHK-Abschlussprüfung kann im Ausnahmefall auch derjenige teilnehmen, der keine Ausbildung durchlaufen hat. Diese sogenannte „externe Prüfung“ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Absatz 2. Weitere Informationen finden Sie hier.
Als wichtigste Voraussetzung gilt Ihre Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen wollen. Hier müssen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer des Berufes in dem von Ihnen angestrebten Ausbildungsabschluss gearbeitet haben. Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel „Kauffrau für Büromanagement“, sind dies viereinhalb Jahre Berufspraxis.
Auch müssen Sie vorweisen können, dass Sie dabei hinreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des gesamten Berufsbildes erworben haben. Dies weisen Sie über Kopien von qualifizierten Arbeitszeugnissen beziehungsweise Tätigkeitsnachweisen nach.
Die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die Bergische IHK ist Ansprechpartnerin für Wuppertal, Solingen und Remscheid. Andere IHKs können im IHK-Finder recherchiert werden.
Die Teilnahme an der externen IHK-Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweiligen Abschlussprüfung.
Als wichtigste Voraussetzung gilt Ihre Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie die Abschlussprüfung ablegen wollen. Hier müssen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer des Berufes in dem von Ihnen angestrebten Ausbildungsabschluss gearbeitet haben. Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel „Kauffrau für Büromanagement“, sind dies viereinhalb Jahre Berufspraxis.
Auch müssen Sie vorweisen können, dass Sie dabei hinreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des gesamten Berufsbildes erworben haben. Dies weisen Sie über Kopien von qualifizierten Arbeitszeugnissen beziehungsweise Tätigkeitsnachweisen nach.
Die Zulassung zur Prüfung wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die Bergische IHK ist Ansprechpartnerin für Wuppertal, Solingen und Remscheid. Andere IHKs können im IHK-Finder recherchiert werden.
Die Teilnahme an der externen IHK-Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweiligen Abschlussprüfung.