Externe Prüfung
Informationen
An einer IHK-Abschlussprüfung kann im Ausnahmefall auch derjenige teilnehmen, der keine Ausbildung durchlaufen hat. Diese sogenannte ´externe Prüfung´ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Abs. 2.
Die externe Prüfungsteilnahme wird bei derjenigen IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt.
Voraussetzung dafür sind Berufserfahrungen im Ausbildungsberuf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Welche Inhalte einen Ausbildungsberuf ausmachen, legt die jeweilige Ausbildungsordnung für den Beruf fest.
Welche Inhalte einen Ausbildungsberuf ausmachen, legt die jeweilige Ausbildungsordnung für den Beruf fest.
Als Regel gilt: Derjenige, der das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, kann zur Prüfung zugelassen werden.
Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie z. B. ´Kauffrau für Büromanagement´, sind dies viereinhalb Jahre Berufspraxis.
Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie z. B. ´Kauffrau für Büromanagement´, sind dies viereinhalb Jahre Berufspraxis.
Die IHK kann von dieser Vorgabe abweichen. Dies gilt zum Beispiel für Studienabbrecher.
Eine Entscheidung über die externe Prüfungszulassung erfolgt für den individuellen Einzelfall.
Es gibt Abschlussprüfungen, die auf aktuelle berufliche Erfahrungen Bezug nehmen: Prüflinge müssen aus realen beruflichen Projekten Dokumentationen oder Reporte erstellen oder werden in einem Unternehmen an einer Maschine geprüft. Bei diesen Berufen kann die Teilnahme an der externen Prüfung schwierig oder sogar unmöglich sein, obwohl die Zulassung rechtlich möglich ist.
Beispiele sind die IT-Berufe, der "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen", "Industriekaufmann" oder "Maschinen- und Anlagenführer". Wer in diesen Berufen extern geprüft werden möchte, muss das zuvor mit der IHK abstimmen.
Beispiele sind die IT-Berufe, der "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen", "Industriekaufmann" oder "Maschinen- und Anlagenführer". Wer in diesen Berufen extern geprüft werden möchte, muss das zuvor mit der IHK abstimmen.
Die Teilnahme an der externen IHK-Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Abschluss (s. Gebührenordnung, III A Nr. 7).