Informationen zum neuen Fachkräfte-einwanderungsgesetz

Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Bergische Unternehmen haben in verschiedenen Bereichen Fachkräftebedarfe. Die  Ausbildung, Weiterbildung, Qualifizierung, Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer,  Erhöhung der Wochenarbeitszeit von Frauen in Teilzeit sowie die Zuwanderung aus dem Ausland tragen im Wesentlichen zur Fachkräftesicherung bei. Insbesondere Mitarbeiter mit Berufsausbildung werden gesucht. Daher gewinnt die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zunehmend an Bedeutung.
Der Bundestag hat nun das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Ziel dieses Gesetzes ist, die Fachkräftesicherung durch eine gezielte Zuwanderung aus Drittstaaten zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollen die Hürden für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte gesenkt werden, so dass Unternehmen einfacher Arbeitnehmer aus dem Ausland - auch aus Staaten außerhalb der EU - einstellen können.
Was verändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
●    Als Fachkräfte gelten künftig einheitlich Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie können eine Beschäftigung als Fachkraft ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer Qualifikation vorliegt.
●    IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

●    Unqualifizierten bietet das Gesetz auch weiterhin keine neuen Möglichkeiten für einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.

●   Bei Fachkräften mit Berufsausbildung entfällt die bisherige Begrenzung auf Mangelberufe. Kann die qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsvertrag und eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation vorweisen, entfällt die Vorrangprüfung. Beim Zugang zur Berufsausbildung bleibt die Vorrangprüfung bestehen.

●    Die Einreise zur Arbeitsplatzsuche wird auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung und ohne Arbeitsvertrag befristet auf sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht. Dies war bis dato nur Hochschulabsolventen vorbehalten. Voraussetzung hierfür sind u. a. Deutschkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung in Deutschland.

●    Die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche wird ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen befristet auf sechs Monate ermöglicht.

●    Zuwanderer, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen haben, können bereits mit teilweiser Gleichwertigkeit in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen und die Unterschiede zeitnah ausgleichen. Die Möglichkeit zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland werden verbessert. Anerkennungsverfahren können im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit vollständig in Deutschland durchgeführt werden.

●    Antragsverfahren sollen beschleunigt werden.
Die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation soll künftig im beschleunigten Verfahren innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen abgeschlossen sein. Die Erteilung eines Visums für Fachkräfte sollte in der Regel innerhalb von drei Wochen erfolgen.

Gerne beraten wir ausländische Fachkräfte bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse und unterstützen bei der Antragstellung kostenfrei, individuell und zielorientiert.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Ansprechpartnerin:
Birsemin Ur
T. 0202 2490-806 
F. 0202 2490-899
b.ur@bergische.ihk.de

Weitere Informationen für Unternehmen und Privatpersonen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie zu den Zugangsmöglichkeiten zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung:

Ansprechpartner für das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren ist die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) ,
T. 0221 1474777
zfe@brk.nrw.de.
Eine Beratung zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte und deren Vermittlung bietet die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) an, T. 0228 7131313.