Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen technischen oder kaufmännischen Beruf?
Sie suchen Arbeit und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für einen deutschen Arbeitgeber verständlich machen?
Sie wollen sich weiterbilden und benötigen für den Zugang bestimmte Qualifikationsbestätigungen?
Dann ist es für Sie wichtig zu wissen, ob Ihr ausländischer Ausbildungsnachweis mit einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist.
Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ haben Sie einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Vergleich zu einem deutschen Berufsabschluss. Neben Ihren Bildungsnachweisen können dabei auch die im In- oder Ausland erworbenen Berufserfahrungen und sonstigen Befähigungsnachweise berücksichtigt werden.
WAS MÜSSEN SIE FÜR EINE GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG TUN?
1. Bei Bedarf Beratungstermin vereinbaren
Sofern Sie eine Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin um sich unnötige Wege und Wartezeiten zu ersparen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:
  • Identitätsnachweis (Ausweis oder Reisepass)
  • Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse) aus Ihrem Herkunftsland
  • Deutsche Übersetzungen der Dokumente
  • Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen
    (= tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache
Bitte beachten Sie, dass Ihre Übersetzungen für das weitere Verfahren von einem/einer öffentlich »beeidigten« Dolmetscher-/in oder »ermächtigten« Übersetzer/-in angefertigt sein müssen.
  • Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (z.B. Kontaktaufnahme mit potentiellen Arbeitgeber, Antrag auf Einreisevisum) (entfällt bei Antragstellern mit Wohnsitz innerhalb der EU/EWR oder Schweiz)
2. Das Verfahren
Nach diesem Beratungsgespräch stellen Sie einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei der IHK. Sie legen den deutschen Vergleichsberuf fest und bringen die erforderlichen Unterlagen bei. Dann wird Ihr Antrag bearbeitet und der Berufsabschluss bewertet.
WIE LÄUFT DIE GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG AB?
Die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid überprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Berufsabschluss bestehen.
Wenn die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid von Ihnen nicht die erforderlichen Nachweise oder keine ausreichenden Informationen erhalten kann, ist es möglich mit Ihnen eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen, z. B. ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe durchzuführen.
WAS ERHALTEN SIE AM ENDE DES VERFAHRENS?
  • Sie erhalten eine Gleichwertigkeitsbescheinigung von der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt worden sind. Ein deutscher Berufsabschluss wird damit nicht verliehen.
  • Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, stellt die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid ihre vorhandenen Berufsqualifikationen dar und beschreibt, welche wesentliche Unterschiede zum deutschen Abschluss bestehen.
WIE LANGE DAUERT DAS VERFAHREN?
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, beginnt die Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid  mit der Gleichwertigkeitsprüfung. Dieses Verfahren soll in der Regel nicht länger als 3 Monate dauern.
 WAS KOSTET DAS VERFAHREN?
 Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Gebührentarif der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen, soweit sie nicht durch andere Stellen übernommen werden. Über die zu erwartenden Kosten klärt die Bergische Industrie- und Handelskammer Sie gerne individuell auf.