Anerkennung einer Prüfung nach dem Bundesvertriebenengesetz

Anerkennung einer Prüfung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Die Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid kann auf Antrag Prüfungen, die Spätaussiedler abgelegt haben, als gleichwertig mit einer Ausbildungsabschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz anerkennen. Voraussetzung ist die Gleichwertigkeit beider Prüfungen. Ist diese gegeben, erlässt die Bergische IHK einen Bescheid über die Anerkennung einer Prüfung, der nur in Verbindung mit dem Originalzeugnis beziehungsweise der amtlich beglaubigten Übersetzung gilt. Für den Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 51,00 – erhoben.
Entsprechendes gilt für Vertriebene, Heimatvertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz).