Berufseinstiegsbegleiter

Bildungsziel:
Individuelle Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher, um die Eingliederung der Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung zu erreichen.
Angebotsstruktur/Altersgruppen und Gruppengrößen
Die Betreuung beginnt im Regelfall in der 8. Klasse.
Zugangsbedingungen/Voraussetzungen zur Teilnahme:
Jugendliche sind förderungsbedürftig, wenn sie Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen und den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen.
Konkretes außerschulisches Angebot für die Altersgruppen:
Die Berufseinstiegsbegleitung soll bereits während des Besuchs der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule beginnen, damit hinreichend Zeit besteht, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Jugendlichen bereits frühzeitig auf die Unterstützung der Berufseinstiegsbegleitung zurückgreifen können. Im Regelfall beginnt die aktive Bewerbungsphase spätestens ein Jahr vor dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule. Bei Wohnort-/Schulwechsel ist auch ein späterer Einstieg möglich.
Die Begleitung endet ein halbes Jahr nach Beginn einer beruflichen Ausbildung, spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule.
Finanzierung/Förderung:
SGB III (Sozialgesetzbuch)