Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Eine qualifizierte, den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes entsprechende Berufsausbildung erfordert nicht nur geeignetes Ausbildungspersonal. Auch der Betrieb, die Ausbildungsstätte, muss für die Berufsausbildung geeignet sein.

Können die in der Ausbildungsordnung genannten erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht im vollen Umfang in der Ausbildungsstätte vermittelt werden, gilt sie als geeignet, wenn dieser Mangel durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte behoben wird. Die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte müssen im Berufsausbildungsvertrag ausdrücklich vereinbart sein.

Im Berufsbildungszentrum der Remscheider Metall- und Elektroindustrie (BZI) und in der IHK Lehrwerkstatt Solingen werden Auszubildenden im Auftrag der Ausbildungsfirmen Grundlagen der industriellen Metall- und Elektroberufe nach modernsten Gesichtspunkten vermittelt, im BZI auch im IT-Bereich.

Außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen können auch in anderen Unternehmen als dem Ausbildungsbetrieb oder im Rahmen von Ausbildungsverbünden durchgeführt werden.