Vermittlungsgespräch durch Ausbildungsberater
Vermittlungsgespräch durch Ausbildungsberater/ -innen
Unsere Ausbildungsberater/-innen sind die zentralen Gesprächspartner der Ausbildenden/Ausbilder und der Auszubildenden. Sie fördern, so lautet auch der gesetzliche Auftrag, gemäß § 76 Berufsbildungsgesetz, die Berufsausbildung durch die Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden. Bei Meinungsverschiedenheiten, die nicht mehr innerbetrieblich beigelegt werden können, stehen die Ausbildungsberater auch für ein vermittelndes Gespräch zur Verfügung. Dabei ist klar, dass sie sich "neutral" verhalten müssen und nicht den Einen gegen den Anderen beraten können. Die Wahrnehmung der Einzelinteressen ist Aufgabe der Rechtsanwälte, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Wenn Sie ein vermittelndes Gespräch durch unsere Ausbildungsberater wünschen, zögern Sie nicht, mit uns Verbindung aufzunehmen.