Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO)

Seit dem 1. August 2009 ist die neue AEVO in Kraft. Damit endet gleichzeitig die vom Mai 2003 bis zum 31. Juli 2009 befristete Aussetzung der Nachweispflicht für die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Die neue AEVO sieht allerdings Ausnahmen vor. Vor allem sind diejenigen, die während der Aussetzung der AEVO ohne Beanstandungen als verantwortliche Ausbilder tätig waren, vom Nachweis ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch Prüfung oder anderen Nachweisen befreit.
Inhaltlich hat sich gegenüber der alten Verordnung nicht viel verändert. Die bisher sieben Handlungsfelder sind zu vier Handlungsfeldern zusammen geschmolzen. Auch die bisherige bekannte Prüfungsstruktur wird erhalten bleiben.
Die Verordnung steht als Download zur Verfügung.