Verwaltungsfachangestellte/r

  • Arbeitsgebiet
Verwaltungsfachangestellte sind in verschiedenen Aufgabenbereichen von Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder und Kommunen, Handwerksorganisationen, Industrie- und Handelskammern und der Kirchenverwaltung der Evangelischen Gliedkirchen tätig. Sie werden darüber hinaus in privatrechtlich organisierten Einrichtungen beschäftigt.
Zu ihren Aufgabengebieten gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und Organisation. Sie sind Ansprechpartner für Organisationen und ratsuchende Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Bei diesen Institutionen handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen gehören je nach Einrichtung selbstständige Kaufleute und Industrieunternehmen oder selbstständige Handwerker und Handwerksunternehmen als Mitglieder an. Die Kammern nehmen als Standesorganisationen die Interessen des jeweiligen Berufsstandes wahr und erfüllen vom Gesetz übertragene Aufgaben.

  • Berufliche Fähigkeiten
Verwaltungsfachangestellte
  • beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und
  • kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit,
  • kooperieren mit internen und externen Stellen,
  • verfügen über Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen,
  • beschaffen und bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten,
  • planen und organisieren Arbeitsprozesse in ihrem Aufgabenbereich,
  • bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme,
  • erheben und verarbeiten Daten und werten diese aus,
  • ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der Erledigung ihrer Aufgaben an,
  • bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte,
  • wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit und bearbeiten Zahlungsvorgänge,
  • nehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen wahr.
Berufliche Fähigkeiten in den Fachrichtungen
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Bundesverwaltung
  • wenden Rechtsvorschriften in Aufgabenbereichen der Bundesverwaltung einzelfallbezogen an,
  • ermitteln Leistungsumfang und Kosten des Verwaltungshandelns,
  • erarbeiten Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die Beteiligten,
  • prüfen die formelle Zulässigkeit im vorgerichtlichen Verfahren,
  • führen administrative Aufgaben bei Personalgewinnung, Personaleinsatz und Personalentwicklung aus.
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung
  • bearbeiten Anträge auf Leistungen und veranlassen die Auszahlung,
  • bearbeiten Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten,
  • überwachen die Einhaltung von Auflagen gegenüber Bürgern, Gebietskörperschaften und Institutionen,
  • prüfen die rechtmäßige Verwendung zweckgebundener Mittel,
  • erlassen Verwaltungsakte und bearbeiten Widersprüche,
  • bereiten die Vollstreckung von Verwaltungsakten vor,
  • führen Verwaltungsaufgaben bei Genehmigungsverfahren durch.
  • 4.3 Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung
  • bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt,
  • treffen Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes - und kommunalem Ortsrecht und führen sie durch,
  • übernehmen Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung,
  • erledigen kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften,
  • bearbeiten Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen.
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
  • beraten auf der Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen,
  • prüfen Anträge auf Eintragung und Löschung im Handelsregister und bereiten Stellungnahmen an das Amtsgericht vor,
  • prüfen Voraussetzungen für die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und tragen ein,
  • erarbeiten Stellungnahmen gegenüber Behörden,
  • bereiten Vereidigung und Bestellung von Sachverständigen vor,
  • erstellen Bescheinigungen für den Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland,
  • führen Verwaltungsaufgaben im Bereich Aus- und Weiterbildung einschließlich Prüfungswesen aus.
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
  • wenden staatliche und kirchliche Rechtsvorschriften einzelfallbezogen an,
  • bereiten Sitzungen kirchlicher Gremien vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt,
  • übernehmen Verwaltungsaufgaben im Bereich kirchlicher Finanzverwaltung,
  • erledigen kaufmännische Aufgaben in Einrichtungen unterschiedlicher Rechtsform,
  • erarbeiten Verwaltungsentscheidungen und unterrichten die Beteiligten,
  • vertreten Auftrag und Aufgaben der evangelischen Kirchen im Rahmen der Verwaltungstätigkeit.

  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit