Modenäher/-in

Der Ausbildungsberuf ist zum 31. Juli 2015 ausgelaufen. Zum 1. August 2015 ist der neue Berufe "Textil- und Modenäher/in" in Kraft getreten.
  • Arbeitsgebiet
Modenäher und Modenäherinnen führen einfache Näharbeiten mit Hilfe von mechanischen oder elektronisch gesteuerten Industrienähmaschinen durch. Ausgeführt werden z. B. das Anfertigen von Einzelteilen für Bekleidung, etwa Taschen, Kragen, Manschetten oder das Einnähen von Etiketten. Der nächste Schritt ist das Zusammensetzen vorgefertigter Teile zur fertigen Kleidung. Dies erfordert qualifizierte Näharbeiten mit Hilfe von Spezialmaschinen, etwa zum Einnähen der Ärmel und des Futters. Gefragt sind manuelles Geschick, Behändigkeit, Farbsinn, Materialgefühl.
  • Branchen und Betriebe
Betriebe der Modebranche
  • Berufliche Fähigkeiten
  • wählen textile Werk- und Hilfsstoffen und Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit aus,
  • bedienen und überwachen Maschinen und Anlagen in den Produktionsbereichen Zuschnitt, Bügelei, Näherei und Warenkontrolle,
  • wenden unterschiedlicher Verfahrenstechnologien in den Produktionsbereichen Zuschnitt, Bügelei, Näherei und Warenkontrolle an,
  • gehen mit Betriebsdatenerfassungs- und -auswertungssystemen sowie mit elektronisch gesteuerten Aggregaten an Maschinen und Anlagen um,
  • beurteilen Qualität und ergreifen qualitätssichernde Maßnahmen.
  • Inhalte der Berufsausbildung
  • Berufsbildung, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen
  • Eingangskontrolle und Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen und Zubehör
  • Zuschneiden und Stanzen von Werk- und Hilfsstoffen
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • Behandeln von Werk- und Hilfsstoffen mit Wärme und Druck
  • Ausführen von Näharbeitsgängen
  • Fertigen von Bekleidungsartikeln oder sonstigen textilen Artikeln
  • Qualitätssicherung
  • Ausbildungszeit
Die Ausbildungszeit beträgt 2 Jahre.
  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit