Ausbildung im Verbund

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung im Verbund, um eine Verbesserung des betrieblichen Erstausbildungsangebotes insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Beschäftigte) zu erreichen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

In der rechten Menüleiste finden Sie einen Link zu weiteren Informationen sowie zum Antrag für die Verbundausbildung mit den dazugehörigen Anlagen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ausbildungsberater gerne zur Verfügung.