Wer ist Mitglied?

Mitglied bei der IHK für Oberfranken Bayreuth sind alle Unternehmen, a) die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Bezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth haben, b) gewerbesteuerpflichtig und c) nicht ausschließlich handwerklich tätig sind.
Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG). Die Mitgliedschaft ergibt sich aus § 2 IHKG und ist zwingende Rechtsfolge, wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen. Ein Austritt aus der IHK bzw. eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

Zu a) Wer in verschiedenen IHK-Bezirken Betriebsstätten hat, ist damit auch jeweils Mitglied der regional zuständigen IHK.
Zu b) Bei der Gewerbesteuerpflicht ist entscheidend, ob diese dem Grunde nach vorliegt. Es kommt nicht darauf an, ob ein Unternehmen tatsächlich Gewerbesteuer bezahlen muss.
Zu c) Reine Handwerksbetriebe sind nicht Mitglied der IHK, sondern der Handwerkskammer.

Der Beginn der Mitgliedschaft ergibt sich
  • bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und
  • bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bereits mit der Eintragung in das Handels- oder Genossenschaftsregister.