Finanzierung der IHK

Die IHK finanziert sich wesentlich aus Mitgliedsbeiträgen und Gebühren. Im jährlich veröffentlichten Jahresabschluss der IHK, der auch im Internet zur Verfügung steht, legen wir transparent Rechenschaft über Erträge und Aufwendungen, nach der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bereits 2005 nun auch in einer unseren Mitgliedern vertrauten Methodik.

 
Grundlage für die Beiträge von den Mitgliedsunternehmen ist die von der Vollversammlung beschlossene Wirtschaftsplanung, mit der der Finanzbedarf und die Finanzierung transparent aufgezeigt und von der gewählten Vertretung der Unternehmen beschlossen wird. Dabei sind die Grundsätze eines sparsamen und wirtschaftlichen Finanzgebarens zu beachten und die Leistungsfähigkeit der Kammerzugehörigen pfleglich zu behandeln (§ 3 Abs. 2 IHKG).

Die allgemeinen Grundsätze der Beitragspflicht sind in der Beitragsordnung geregelt. Diese sind in den Rechtsgrundlagen enthalten.

Die konkreten Regelungen zur Beitragserhebung für das Geschäftsjahr werden in der Wirtschaftssatzung festgelegt. Diese wird in der Kammerzeitschrift Oberfränkische Wirtschaft als offizielles Mitteilungsblatt der IHK bekanntgegeben und steht im Internet – auch für Vorjahre – zur Verfügung.

Die IHK für Oberfranken Bayreuth nimmt die Verpflichtung zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Wirtschaftsführung sehr ernst. Dies hat in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass der Hebesatz zur Beitragsumlage deutlich gesenkt werden konnte.